Weißt Du, woher das Prinzip der unterschiedlichen Systeme der Krankenversicherungen in Deutschland kommt?
Wusstest Du, dass das Prinzip der privaten Krankenversicherung schon hunderte Jahre Geschichte hinter sich hat?
Vor den modernen Demokratien standen den Königen und Königinnen aufgrund des Status‘, der Macht und des Reichtums die mit Abstand beste Gesundheitsversorgung des Landes zur Verfügung. Neben der ausgezeichneten gesundheitlichen Versorgung der königlichen Familie, war es dem König auch ein hohes Anliegen, dass der Hofstaat ebenfalls von dieser königlichen Gesundheitsversorgung profitieren kann.
Zum Glück gibt es heute keine alleinherrschenden Königsfamilien und Machtmonopole mehr in unserem Land. Sondern einen demokratischen “König“, der aus aktuell 736 Abgeordneten im Deutschen Bundestag besteht (Stand Januar 2022). Als Lehrer oder angehende Lehrer seid ihr als (künftiger) Beamte Teil des demokratischen Hofstaats und nehmt daher einen besonderen Status in der Gesellschaft ein. Denn genau für euch wurde das Prinzip der privaten Krankenversicherung erschaffen. Von dieser besonderen Möglichkeit solltet Ihr als (angehende) verbeamtete Lehrer auf jeden Fall Gebrauch machen.
Es gibt zwei ganz große Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der erste große Unterschied ist die Annahmepflicht. Gesetzliche Krankenversicherungen müssen jeden, der Mitglied der Versicherungsgemeinschaft werden möchte, annehmen. Alter und gesundheitlicher Zustand der Person spielen keine Rolle. Die privaten Krankenversicherungen müssen das nicht. Sie können sich aussuchen, wessen Antrag zugelassen wird und wessen Antrag abgelehnt wird. Das nicht jede/r Bürger:in Mitglied werden kann, regelt die gesetzliche Voraussetzung, dass außer Beamten nur Bürger ab einem gewissen Jahreseinkommen (> 64.350€ brutto pro Jahr) die Mitgliedschaft beantragen können. Eine weitere besondere Stellung, zusätzlich zu euch Lehrern und den Bürgern, die über den vorhergenannten Betrag verdienen, nehmen Selbstständige ein. Auch sie sind für eine private Krankenversicherung berechtigt.
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